Portrait

Geschichte

Frieden stiften zwischen zwei verfeindeten Parteien hat in der Eidgenossenschaft eine lange und bewährte Tradition. Bereits der Bundesbrief von 1291 hält fest: „Entsteht Streit unter Eidgenossen, so sollen die Einsichtigsten unter ihnen vermitteln!“

Im Jahre 1803, in der Zeit der Mediation, führte Napoléon bei seinen Feldzügen in Europa den „Juge de paix” ein. Auch im damals noch jungen Schweizerstaat konnte sich die Idee des „Friedensrichters” durchsetzen. Mit dem Erlass von Gesetzen zum Gerichtswesen sowie der Einführung einer Zivil- und Strafprozessordnung im Jahre 1866 wurden wichtige Meilensteine für die moderne Rechtspflege gesetzt. Auch wenn der „Juge de paix” damals noch eher selten in Anspruch genommen wurde, sind die Friedensrichter seit über 200 Jahren nicht mehr wegzudenken.

Das schweizerische Zivilprozessrecht und damit die Stellung des Sühneverfahrens und seiner Träger standen 1999 an einer entscheidenden Schwelle. Aus 26 kantonalen Zivilprozessordnungen sollte ein einziges Gesetz geschaffen werden. Der damalige Bundesrat Arnold Koller gab einer Expertenkommission den Auftrag, einen Vorentwurf für eine gesamtschweizerische Zivilprozessordnung zu erarbeiten.

Die neue Schweizerische Zivilprozessordnung ZPO trat auf den 1. Januar 2011 in Kraft und löste die 26 kantonalen Regelwerke ab. Die Gerichtsverfassung und die Gerichtsorganisation bleiben weiterhin bei den Kantonen. In der ZPO wird das obligatorische Schlichtungsverfahren in den Art.194 -209 geregelt.

Ebenfalls auf den 1. Januar 2011 trat die Schweizerische Strafprozessordnung in Kraft.

Ein Schlichtungsverfahren zu Beginn des Rechtsstreites ist von erheblicher Bedeutung: Für die Parteien ist eine Einigung in diesem frühen Stadium vorteilhaft, weil ihre Kräfte sowie Finanzen geschont werden und der Streit rasch erledigt wird. Für das gerichtliche Verfahren entsteht durch die vorangehende Schlichtung eine nicht zu unterschätzende Entlastung.

Das Prinzip „Zuerst verhandeln und schlichten und erst danach richten“ hat in der Schweiz demnach seit über 200 Jahren Tradition!