Organisation
Generalversammlung
Das oberste Organ des Verbandes ist die Generalversammlung.
Der Generalversammlung steht die Erledigung folgender Geschäfte zu:
- Wahl des Präsidenten, der übrigen Mitglieder des Vorstandes und der zwei Rechnungsrevisoren.
- Abnahme des Jahresberichtes
- Abnahme der Jahresrechnung
- Genehmigung des Budgets
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern
- Ernennung von Ehrenmitgliedern
- Ausschluss von Mitgliedern
- Statutenrevisionen
- Beschlussfassung über Auflösung und Liquidation des Verbandes und Verwendung des Verbandsvermögens.